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Gebührenordnung 2022.pdf
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 Gebühren und AGB

 

AGB - Gebührenordnung - Anmeldeformular:

All die wichtigen Unterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir sie Ihnen auch per Post zu - Anruf genügt.

 

 

Gebührenordnung
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Unterrichts- und Vertragsbedingung
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Unterrichtsvertrag
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Unsere Bürozeiten

Montag 10:00 – 12:45 Uhr

Mittwoch 15:00 – 17:00 Uhr 

 

Büroanschrift / Kontaktadresse:

Niddaer Straße 22, 35410 Hungen

Mail: info@ihre-musikschule.de 

Internet: www.ihre-musikschule.de

Tel.: 06402 6906

 

Wir unterrichten in:

Hungen: Niddaer Straße 22


Ferien Ihrer Musikschule

Die Schulferien des Landes Hessen gelten auch für Ihre Musikschule

Bewegliche Ferientage Ihrer Musikschule

Rosenmontag, Faschingsdienstag,

Freitag nach Fronleichnam,

1. November (Allerheiligen, wg. Markt in Hungen)

 

 

Unterrichts- und Vertragsbedingungen (AGB)

  1. Frau Christiane Anderle ist Inhaberin der Musikschule Wölfersheim-Langsdorf-Hungen. Der Unterricht wird wahlweise von ihr persönlich oder von ihr zu stellenden Lehrkräften erteilt. Ein Lehrerwechsel, z.B. aus betriebsinternen Gründen, kann Seitens Frau Anderle jederzeit vorgenommen werden. Die Unterrichts- und Vertragsbedingungen ändern sich dadurch nicht.
  2. Der Umfang des Unterrichts sowie das Unterrichtsfach ergeben sich aus beigefügtem Unterrichtsvertrag.
  3.  Falls sich die Gruppengröße während der Vertragslaufzeit durch Kündigung, Anmeldung, Zusammenlegung, Auseinanderlegung ändern sollte, werden alle Unterrichtsgebühren sowie die Unterrichtsdauer automatisch der Gebührenordnung angeglichen. Der Schüler bzw. Erziehungsberechtigte bekommt darüber eine mündliche bzw. fernmündliche Mitteilung.
  4. Während der hessischen Schulferien, an 4 beweglichen Ferientagen (Rosenmontag, Faschingsdienstag, Freitag nach Fronleichnam, 1.11. - Allerheiligen) sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
  5. Die Lehrkraft ist für eine Kalenderwoche pro Jahr für Fortbildung freigestellt. Der Unterricht findet in dieser Zeit nicht statt.
  6. Unterrichtsstunden, die vom Schüler nicht wahrgenommen werden, entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
  7. Bei sonstigem Unterrichtsausfall durch Verschulden der Lehrkraft, hierzu zählt auch Krankheit ab dem 3. Krankheitstag pro Kalenderjahr, wird ein Nachholtermin angeboten.
  8. Nachholtermine können auch in gemischten Gruppen stattfinden, wobei dem Schüler kein zeitlicher Nachteil entsteht.
  9. Der Vertrag beginnt laut Unterrichtsvertrag und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei die ersten acht Wochen als Probezeit gelten. Während der Probezeit kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Probezeit gekündigt werden.
  10. Wird der Vertrag während der Probezeit nicht gekündigt, so wird der Vertrag unbefristet weitergeführt. Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit gegenseitig zum 15. des Vormonats des Kündigungstermins 31.03. und 30.09. schriftlich gekündigt werden.
  11. In den Fächern  "Musikalische Früherziehung" (MFE) und "Orientierungskurs" kann zusätzlich zum 15. des Vormonats des Kündigungstermins 30.06. und zum 31.12. gekündigt werden.
  12. Die Kurse „Musikalische Früherziehung“ enden automatisch nach 24 Monaten, die Kurse „Orientierungskurs“ enden automatisch nach 12 Monaten, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
  13. Der Jahresbeitrag ergibt sich laut beigefügter Gebührenordnung (Vertragsbestandteil). Der Jahresbeitrag wird in 12 Monatsraten per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die unterrichtsfreie Zeit (Ferien + o. g. 4 bewegliche Ferientage + gesetzl. Feiertage) ist im Jahresbeitrag nicht enthalten. Die monatlichen Raten sind jeweils am Anfang des Monats fällig und in voller Höhe zu zahlen. Die einmalige Aufnahmegebühr wird mit der ersten Monatsrate fällig.
  14. Die für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel (Instrumente, Noten etc) werden vom Schüler gestellt. Der Schüler wird angehalten, pünktlich, regelmäßig und vorbereitet den Unterricht zu besuchen, damit ein effizientes Lernergebnis erzielt werden kann. Verhinderungen sind der entsprechenden Lehrkraft rechtzeitig mitzuteilen.
  15. Die Vertragschließenden sind sich darüber einig, dass Frau Anderle nur im Falle von Vorsatz für Schäden haftet, die der Schüler oder eine ihn begleitende Person körperlich oder an von ihnen mitgeführten Sachen erleiden.
  16. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berühren. Die Parteien sind verpflichtet, zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.               
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